Seit Jahren zahlt die Stadt Schleswig hohe Strafzinszahlungen an das Land für nicht pünktlich verwendete Mittel der Städtebauförderung. Auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) teilte die Landesregierung mit, dass sich diese Strafzinsen vom 01.01.2013 bis 30.06.2015 auf 106.282,64 Euro belaufen.
„Dies ist für eine hoch verschuldete Stadt wie Schleswig ein hoher Betrag. Steuergeld frisst Steuergeld“, fasst Nicolaisen die Situation kurz zusammen. Mit ihrer Anfrage wollte Nicolaisen wissen, welche städtebaulichen Sondervermögen in den Kommunen nicht fristgerecht verwendet worden sind und welche Folgen dies für die Städte und Gemeinden habe. Die Antwort lautet in Kurzfassung: 5,08 Millionen Euro mussten Kommunen landesweit im vorgenannten Zeitraum an Strafzinsen für das Nichtabrufen zweckbestimmter Zuschüsse zahlen. In Schleswig waren dies vor allem Zweckentfremdungszinsen für die Maßnahmen Holmer Noor, Stadtumbau West und Landesgartenschau. In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Strafzinsen noch vom Land auf ein Treuhandkonto überwiesen und standen damit als zusätzliche Fördermittel weiterhin für die Gesamtmaßnahmen zur Verfügung. Nach Verschärfung der Städtebauförderrichtlinie ab Januar 2015 müssen die Strafzinsen nun tatsächlich aus dem Haushalt der Stadt an das Land überwiesen werden.
Nicolaisen sieht daher deutlichen Handlungsbedarf. „Die hohen Zinsforderungen sind kontraproduktiv für die Zielsetzung der Städtebauförderung und führen zu erheblichen Mehrbelastungen in den Kommunen. Ziel muss künftig eine deutliche Reduzierung der Zinsbelastung sein, gerade auch im Hinblick auf künftige Städtebauförderungsprojekte wie die Sanierung der Schleswiger Innenstadt.“ Auch den hohen Zinssatz von 5 % über dem Basiszins betrachtet Nicolaisen als völlig übertrieben. „Mit der Neufassung der Richtlinien sollte eine Verschlankung einhergehen. Das Gegenteil ist der Fall“, kritisiert die CDU-Abgeordnete: Der Antrags- und Fortschreibungsaufwand ist deutlich angestiegen,die vielfältige Begrenzung der Förderung und die Regelungen zur Vorfinanzierung erfordern weiteren Abrechnungs- und Darstellungsaufwand. Dazu kommen vielfältige Sachstands- und Monitoringberichte und die Risiken einer Rückforderung für die Kommunen steigen mit zunehmender Regelungsdichte. Als typisches Beispiel für eine solche Rückforderung nennt der Schleswiger Landtagsabgeordnete Johannes Callsen die Kosten für eine Außenterasse am Luisenbad, die nach der Landesgartenschau nicht für gastronomische Zwecke genutzt werden durfte. „Aus diesen Gründen wird die CDU in der kommenden Woche eine Initiative im Landtag einbringen, diese bürokratischen Hemmnisse abzubauen und klare und verlässliche Regeln bei der Städtebauförderung zu schaffen,“ erklärt die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion abschließend.
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